Verhalten am Unfallort

 

R   Unfallstelle absichern !

              (Warnblinkanlage und Warndreieck)

 

R   Erste Hilfe leisten !

              (Falls erforderlich Notarzt rufen  Tel. 112)

 

R   Falls erforderlich, Polizei verständigen (Tel. 110)

 

R Bemühen Sie sich um Unfallzeugen

     (was haben diese gesehen?)

 

R Daten des Unfallgegners festhalten

     (Name, Anschrift, Kennzeichen,

     Versicherung und Vers.-Nummer)

 

R Fotografieren Sie den Unfallort! Sicher haben Sie Ihr Handy dabei

 

R Kein Schuldanerkenntnis abgeben!

 

R Nicht den Unfallort verlassen

 

R Rufen Sie den Sachverständigen Ihres Vertrauens an !!!

 

Übrigens:

F Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie einen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung beauftragen. Die Kosten übernimmt nach geltender Rechtsprechung die gegnerische Versicherung.

 

F Bei Schäden, die im Rahmen der Kaskoversicherung anfallen, verlangen Sie bitte von Ihrer Versicherung, die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen vom BVSK.