Verhalten am Unfallort
R Unfallstelle absichern !
(Warnblinkanlage und Warndreieck)
R Erste Hilfe leisten !
(Falls erforderlich Notarzt rufen Tel. 112)
R Falls erforderlich, Polizei verständigen (Tel. 110)
R Bemühen Sie sich um Unfallzeugen
(was haben diese gesehen?)
R Daten des Unfallgegners festhalten
(Name, Anschrift, Kennzeichen,
Versicherung und Vers.-Nummer)
R Fotografieren Sie den Unfallort! Sicher haben Sie Ihr Handy dabei
R Kein Schuldanerkenntnis abgeben!
R Nicht den Unfallort verlassen
R Rufen Sie den Sachverständigen Ihres Vertrauens an !!!
Übrigens:
F Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie einen Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung beauftragen. Die Kosten übernimmt nach geltender Rechtsprechung die gegnerische Versicherung.
F Bei Schäden, die im Rahmen der Kaskoversicherung anfallen, verlangen Sie bitte von Ihrer Versicherung, die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen vom BVSK.